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Umweltbeobachtung
Gestern - heute - morgen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Behörden und Vorhabenträger oft verpflichtet, den Erfolg von Maßnahmen zu dokumentieren. Dazu zählen
- Monitoring geschützter Arten
- Monitoring in FFH-Gebieten
- Monitoring der Makrophyten in Seen im Rahmen der WRRL
- Erfolgskontrolle für Ökokonten und Ausgleichsflächen
- Vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflächen