Stuthagen 25 | 24113 Molfsee

Tel. +49 4347 999 73-0
E-Mail info@gfnmbh.de

Umweltbaubegleitung

Die umweltorientierten Anforderungen an die Umsetzung von Bauvorhaben sind gewachsen. Bauvorhaben stehen vor der neuen Herausforderung, umweltfachliche und artenschutzrelevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vor und während der Baumaßnahme umzusetzen. Diese Anforderungen beschränken sich keinesfalls ausschließlich auf hochwertige Biotope, sondern sind meist während der gesamten Bauzeit begleitend zu leisten.

Eine Umweltbaubegleitung steht Vorhabenträgern und Baufirmen vor und während der Bauphase beratend bzgl. der Umsetzung geforderter Vermeidungsmaßnahmen, Nebenbestimmungen und gesetzlicher Grundlagen rund um Arten-, Biotop-, Boden-, Emissions-, Gehölz-, Gewässer- und Lärmschutz zur Seite.

Unsere Leistungen u. A.:

  • Beratende Tätigkeiten zur Umsetzung und Einhaltung der Auflagen
  • Begehungen der Flächen vor Baubeginn und Definierung besonders schützenswerter Bereiche für weitere Maßnahmen (Abzäunen, Baufeldfreimachung usw.)
  • Erstellen eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplans und Detailkonzepten
  • Einordnung umweltfachlich relevanter Vermeidungsmaßnamen in Bezug auf einzelne Bauschritte und den Bauablauf
  • Begleitung von Ausholzungsarbeiten zur Baufeldfreimachung
  • Durchführung und Überprüfung artenschutzrechtlicher Schutzmaßnahmen:
    • Vergrämungsmaßnahmen gegen Brutvogelansiedelungen im Baufeldbereich
    • Durchführung von Amphibienschutzmaßnahmen
    • Durchführung von Besatzkontrollen
  • Überwachung umweltfachlich relevanter Auflagen und Nebenbestimmungen bzgl.
    • Bodenschutz (Vermeidung von Bodenverdichtung, Bodenvermischung etc.)
    • Gewässerschutz (Grundwasserabsenkungen, Wasserhaltung, Schutz vor Substrateinträgen)
    • Emmissionsschutz
    • Lärmschutz
    • Biotopschutz
  • Umweltfachliche Abnahme der Flächen nach Abschluss des Rückbaus
  • Erstellen von regelmäßigen baubegleitenden Protokollen oder Abschlussprotokollen
  • Einhalten einer guten Kommunikationsstruktur zu Vorhabenträger, Baufirma und Behörden
  • Teilnahme an Bauanlaufbesprechungen, Baubesprechungen, Öffentlichkeitsveranstaltungen